Die neue Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) ermöglicht den examinierten Pflegekräften den Einsatz in allen Pflegebereichen. Die jeweiligen Einrichtungen sind jedoch angehalten, für neue Pflegekräfte intensive Einführungsblöcke im jeweiligen Einsatzbereich zu organisieren.
Stationäre Pflegeeinrichtungen
- Alten- bzw. Senioreneinrichtungen
- Krankenhäusern/Kliniken
- Kinderkrankenhäusern/-kliniken
- Pflegeheime
- Hospitzeinrichtungen
- Geriatrische Rehabilitationseinrichtungen
- Geriatrische Akutstationen
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Teilstationäre Einrichtungen
- Tagespflegeeinrichtungen
- Betreuungsstellen für dementiell Erkrankte Senioren
- Geriatrisch-rehabilitativen Tageskliniken
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Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch die teilstationäre Pflege nicht aus, steht älteren pflegebedürftigen Menschen ein Anspruch auf Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung für vier Wochen im Jahr zu. Altenpflegerinnen und Altenpfleger entlasten in diesem Zeitraum pflegende Angehörige, die die Betreuung aus unterschiedlichen Gründen kurzzeitig nicht übernehmen können.
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Ambulante Einsatzfelder und Betreutes Wohnen (Selbständigkeit)
- Ambulante Pflegedienste bzw. Häusliche Pflege
- Ambulante Versorgung im Betreuten Wohnungsanlagen
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Sonstige Einsatzfelder (ggf. mit gesonderten Weiterbildungen)
- Beratungsstellen für ältere Menschen
- Mit Weiterbildung oder Studium in Lernbereichen, Akademien
- Pflegekassen
- Medizinischer Dienst der Pflegekassen
- Heimaufsicht
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