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Prüfungen und Ausbildungsabschluss
Ausbildungsabschluss Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Sozialpflege angehören oder an der von ihnen besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege die staatliche Abschlussprüfung nicht ablegen können, können als andere Bewerber zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden. Nähere Auskünfte dazu geben die Schulen und ggf. die jeweils zuständigen Regierungen. Nach dem Erhalt des Zeugnisses über die bestandene Prüfung ist bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in" beziehungsweise "Staatlich geprüfte/r Pflegefachhelfer/in" zu beantragen. |
Prüfungen, Prüfungsfächer und Prüfungsinhalte Die Abschlussprüfungen finden grundsätzlich in der zweiten Hälfte des 3. Ausbildungsjahres statt.
Bei Nichtbestehen können einzelne Prüfungsteile einmalig wiederholt werden. |