Ausbildung Sozialbetreuer - Pflegeakademie Bayerischer Wald gGmbH

Direkt zum Seiteninhalt
Ausbildung Sozialbetreuer
Prüfungen und Ausbildungsabschluss
Ausbildungsabschluss
Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Sozialpflege angehören oder an der von ihnen besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege die staatliche Abschlussprüfung nicht ablegen können, können als andere Bewerber zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden. Nähere Auskünfte dazu geben die Schulen und ggf. die jeweils zuständigen Regierungen. 

Nach dem Erhalt des Zeugnisses über die bestandene Prüfung ist bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in" beziehungsweise "Staatlich geprüfte/r Pflegefachhelfer/in" zu beantragen.

Prüfungen, Prüfungsfächer und Prüfungsinhalte
Die Abschlussprüfungen finden grundsätzlich in der zweiten Hälfte des 3. Ausbildungsjahres statt.

  • 2 schriftliche Prüfungen in den Fächern "Pflege und Betreuung" und "Lebenszeit- und Lebenraumgestaltung"
  • 1 praktische Prüfung in einer Einrichtung
  • ggf. 1 mündliche Prüfung

Bei Nichtbestehen können einzelne Prüfungsteile einmalig wiederholt werden. 




Zurück zum Seiteninhalt