Informationen
Prüfungen und Ausbildungsabschluss
Ausbildungsabschluss Die Ausbildung wird mit der staatlichen Abschlussprüfung beendet. Nach dem Erhalt des Zeugnisses über die bestandene Prüfung ist bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Pflegefachhelferin" beziehungsweise "Staatlich geprüfter Pflegefachhelfer" zu beantragen. |
Prüfungen, Prüfungsfächer und Prüfungsinhalte
Bei Nichtbestehen können einzelne Prüfungsteile einmalig wiederholt werden. Im Abschlusszeugnis werden die Noten für die schriftliche und praktische Leistung getrennt ausgewiesen. |