Ausbildung Altenpflege - Pflegeakademie Bayerischer Wald gGmbH

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Ausbildung Altenpflege
Prüfungen und Ausbildungsabschluss
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung wird mit der staatlichen Abschlussprüfung beendet.
Nach dem Erhalt des Zeugnisses über die bestandene Prüfung ist bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" beziehungsweise "Altenpfleger" zu beantragen.


Prüfungen, Prüfungsfächer und Prüfungsinhalte
Die Abschlussprüfungen finden grundsätzlich in der zweiten Hälfte des 3. Ausbildungsjahres statt.

  • 3 schriftliche Prüfungen
  • 3 mündliche Prüfungen
  • 1 praktische Prüfung

Nach dem ersten und dem zweiten Ausbildungsjahr gibt es jeweils ein Jahreszeugnis der Altenpflegeschule über die Unterrichtsleistungen (ermittelt durch Klausuren, Referate und weitere Leistungen). In das Zeugnis fließen ebenfalls die Ergebnisse der praktischen Ausbildung ein.
Zum Ausbildungsende werden aus den Noten der einzelnen Lernfelder der Jahreszeugnisse Vornoten ermittelt, die anteilmäßig in die Abschlussprüfung eingerechnet werden. 
Die staatliche Abschlussprüfung besteht dann aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteilen. Die schriftliche Prüfung erfolgt an drei aufeinander folgenden Tagen, jeweils mit einer zweistündigen Klausur aus den verschiedenen Lernfeldern der Altenpflegeausbildung. Der mündliche Teil besteht aus drei zehnminütigen Prüfungen in den unterschiedlichen Themenbereichen. Die praktische Prüfung erfolgt in der Pflegeeinrichtung mit konkreten Fragen der Pflegeplanung und –durchführung.  

Bei Nichtbestehen können einzelne Prüfungsteile einmalig wiederholt werden. 

Im Abschlusszeugnis werden die Noten für die schriftliche, mündliche und praktische Leistung getrennt ausgewiesen. 






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